Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten beim Marketing für Ihre Praxis
Viele Ärzte glauben, Marketing sei in Österreich verboten oder so stark eingeschränkt, dass es sich nicht lohnt. Diese Annahme ist falsch. Werbung für Ärzte ist erlaubt – sie muss allerdings bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.
Grundprinzip: Ärztliches Marketing ist rechtlich zulässig, solange die Informationen sachlich, wahr und nicht standeswidrig sind. Das Gesetz schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient – es verhindert nicht, dass Sie über Ihre Leistungen informieren.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich und zeigt Ihnen, was erlaubt ist und worauf Sie achten müssen.
Die Werbung für Ärzte wird in Österreich durch zwei zentrale Rechtsquellen geregelt:
Das Ärztegesetz bildet die gesetzliche Grundlage. §53 Abs. 1 besagt: „Der Arzt hat sich jeder unsachlichen, unwahren oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes zu enthalten."
Die Österreichische Ärztekammer hat auf Basis von §53 Abs. 4 ÄrzteG eine Verordnung erlassen, die präzisiert, welche Formen der Information zulässig sind. Diese Werberichtlinie konkretisiert die abstrakten Vorgaben des Gesetzes und gibt praktische Orientierung.
Die Werberichtlinie der ÖÄK definiert klar, welche Informationsformen zulässig sind. Sie dürfen sachlich, wahr und ohne Beeinträchtigung des Standesansehens informieren über:
Sie dürfen über Ihre Fachgebiete, Spezialisierungen und Leistungen informieren, die Sie aufgrund Ihrer Aus- und Fortbildung beherrschen.
Die Einrichtung einer eigenen Website, die Beteiligung an Verzeichnissen oder die Nutzung von Social-Media-Kanälen ist ausdrücklich erlaubt – solange die Inhalte den allgemeinen Grundsätzen entsprechen.
Sie dürfen bestehende Patienten zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Kontrolluntersuchungen einladen.
Broschüren, Aushänge und elektronische Informationen im Wartezimmer oder in der Ordination sind zulässig.
Auch Informationen über gewerbliche Angebote, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Leistung stehen, sind erlaubt.
Das Gesetz schützt die Qualität und Integrität ärztlicher Information. Folgende Formen von Werbung sind unzulässig:
Unsachlich ist eine Information, wenn sie wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht. Auch Informationen ohne tatsächliches Informationsbedürfnis gelten als unsachlich.
Quelle: Ärztliche Werbung im rechtlichen Spannungsfeld – Ärzte Exklusiv
Unwahr ist eine Information, wenn sie den Tatsachen nicht entspricht. Dazu gehören auch irreführende Darstellungen oder Übertreibungen.
Das Ansehen der Ärzteschaft wird beeinträchtigt bei:
Als marktschreierisch gilt Werbung, die unsachlichen Druck zur raschen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen ausübt oder durch ihre Form besonders auffällig gestaltet ist (z. B. überdimensionale Plakatserien).
Die Rechtsprechung hat klargestellt: Die Verwendung moderner Kommunikationsmittel wie Websites, Social Media, Folder oder Flugblätter ist grundsätzlich zulässig, solange die Informationsvermittlung sachlich erfolgt.
Internetauftritte und Social-Media-Profile sind ausdrücklich erlaubt. Der Grundsatz „Information statt Werbung" gilt auch hier: Die Inhalte müssen sachlich, wahr und nicht standeswidrig sein.
Videomarketing ist rechtlich zulässig. Wichtig ist, dass Vorher-Nachher-Bilder nicht beworben werden dürfen und bei Behandlungsdarstellungen keine Einschnitte, Einstiche oder invasive Eingriffe gezeigt werden.
Veröffentlichungen mit Namen oder Bildern von Patienten sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Als spezialisierte Agentur für Praxismarketing kennen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen genau. Alle unsere Leistungen – von Websites über Videos bis zu Performance-Marketing – werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.
Sachlich und professionell: Wir setzen auf informative, qualitativ hochwertige Inhalte – keine marktschreierische Werbung.
Rechtssicher produziert: Videos, Texte und Kampagnen werden nach den Vorgaben der Ärztekammer erstellt.
Transparente Beratung: Wir klären Sie im Vorfeld über rechtliche Grenzen auf und vermeiden problematische Inhalte.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren konkreten Marketing-Möglichkeiten – rechtssicher und praxisorientiert.